STAND: 01. FEBRUAR 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der codeblick GmbH, Pröllstraße 11, 86157 Augsburg, Deutschland (nachfolgend codeblick) und ihren Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn codeblick ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 codeblick bietet ihre Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an, also natürlichen oder juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer zu sein. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Sie gelten gleichermaßen für Kunden in Deutschland, Österreich oder anderen Ländern. Individuelle Vereinbarungen und gesonderte Vertragsbedingungen (z. B. in Projektverträgen oder Retainer-Vereinbarungen) gehen diesen AGB im Zweifel vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von codeblick – z. B. in Broschüren, auf der Website oder in Präsentationen – sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Preisangaben verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2 Ein Vertrag zwischen codeblick und dem Kunden kommt in der Regel durch schriftlichen oder in Textform geschlossenen Projektvertrag zustande, in dem Leistungsumfang, Vergütung und sonstige Pflichten beider Parteien festgelegt werden. Alternativ kann ein Vertrag durch Annahme eines schriftlichen Angebots von codeblick durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) geschlossen werden. Angebote von codeblick haben, soweit nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
2.3 Etwaige Absprachen des Kunden mit Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von codeblick bestätigt wurden. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bedürfen der Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch codeblick.
4. Leistungsumfang und -beschreibung
3.1 Leistungsgegenstand sind ausschließlich die im jeweiligen Projektvertrag oder Angebot schriftlich vereinbarten Leistungen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (siehe §5). Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, schuldet codeblick nicht. Insbesondere sind Hosting, Serveradministration sowie die Bereitstellung und Konfiguration von E-Mail-Accounts nicht Teil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 codeblick ist auf UX-Design, Webentwicklung, E-Commerce-Lösungen, Projektmanagement, Wartung und digitale Beratung spezialisiert. Die Umsetzung von Webseiten, Onlineshops, Web-Applikationen und individuellen Modulen erfolgt je nach Vereinbarung mit etablierten Softwarelösungen oder durch Individualprogrammierung.
Sofern der Kunde Upgrades, Updates, die Installation oder Programmierung von Erweiterungen (Plugins) oder laufende Wartungs- und Supportleistungen beauftragt, können diese Leistungen – falls nicht im Projektvertrag enthalten – Gegenstand eines gesonderten Wartungs- oder Retainer-Vertrags sein und außerhalb des Projektvertrags durchgeführt werden.
Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, ein Pflichtenheft oder eine klare Leistungsbeschreibung bereitzustellen, die als Grundlage für die Umsetzung dient.
3.3 Bei Designleistungen (z. B. Screen-/Webdesign, Logoentwicklung etc.) wird die Anzahl der zu erstellenden Entwürfe und der im Preis enthaltenen Korrekturrunden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten als Mehrleistungen gemäß §5.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt codeblick bei der Leistungserbringung umfangreich und rechtzeitig. Insbesondere stellt der Kunde alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) und Freigaben fristgerecht zur Verfügung , so dass codeblick die Leistungen ohne Verzögerung, Qualitätsverlust oder Mehrkosten erbringen kann. Vom Kunden erteilte Genehmigungen und Weisungen müssen rechtzeitig erfolgen.
4.2 Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehrkosten, die dadurch entstehen (etwa Wartezeiten, Zusatzaufwand), hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere, wenn Projektarbeiten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden wiederholt oder verzögert werden müssen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten und Arbeitsergebnisse, die er von codeblick erhält oder die im Rahmen des Projekts auf seinen Systemen entstehen, angemessen zu sichern (Backup). Für einen Verlust oder eine Beschädigung von Daten infolge unterlassener Datensicherung ist codeblick nicht verantwortlich.
4.4 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er hat erforderliche Nutzungsrechte (z. B. Urheber-, Marken-, Lizenzrechte) an Inhalten, die codeblick zur Auftragsdurchführung überlassen werden. Sollte codeblick wegen der Verwendung solcher Kundenmaterialien von Dritten in Anspruch genommen werden (etwa wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen), stellt der Kunde codeblick von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
4.5 Der Kunde wird keine Anweisungen erteilen, deren Befolgung eine Rechtsverletzung (z. B. Verstoß gegen Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht) nach sich ziehen würde. codeblick ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte oder Vorgaben auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Erkennt codeblick jedoch im Rahmen der Auftragsdurchführung offenkundige rechtliche Risiken (z. B. rechtswidrige Inhalte), wird codeblick den Kunden darauf hinweisen. Besteht der Kunde dennoch auf der Umsetzung entgegen dem Rat von codeblick, haftet codeblick nicht für daraus resultierende Schäden oder rechtliche Nachteile; der Kunde stellt codeblick insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
6. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
5.1 Änderungswünsche oder Mehrleistungen des Kunden, die nach Vertragsschluss auftreten und nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, bedürfen einer gesonderten Beauftragung. codeblick ist nicht verpflichtet, solche Änderungen ohne zusätzliche Vereinbarung vorzunehmen. Insbesondere stellen über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehende Änderungen am Design oder zusätzliche Funktionalitäten in der Entwicklung eine Mehrleistung dar.
5.2 codeblick wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn ein Änderungswunsch den ursprünglich vereinbarten Umfang überschreitet. codeblick wird in diesem Fall ein Angebot über die Mehrleistungen (insbesondere zum Mehraufwand und den zusätzlichen Kosten) erstellen. Die Durchführung der Änderungen erfolgt erst nach schriftlicher oder textlicher Auftragserteilung des Kunden. Lehnt der Kunde das Angebot ab, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
5.3 Eventuelle durch Änderungswünsche bedingte Mehrkosten oder Terminverschiebungen hat der Kunde zu tragen bzw. zu akzeptieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich in dem Umfang, wie es durch die Abstimmung und Umsetzung der Änderungen erforderlich ist.
5.4 Erfordern Änderungswünsche des Kunden eine Wiederholung oder Rückgängigmachung bereits erbrachter Leistungen (z. B. weil der Kunde nachträglich Angaben korrigiert oder Leistungen abnimmt und später Änderungen wünscht), trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehraufwände.
5.5 Kleinere Anpassungen oder Fehlerkorrekturen, die zur Erreichung des vertraglich geschuldeten Ergebnisses notwendig sind, wird codeblick – nach Absprache mit dem Kunden – im Rahmen des Projektbudgets durchführen, soweit zumutbar. Darüberhinausgehende Änderungen erfolgen im Rahmen der vorstehenden Regelungen gegen zusätzliches Entgelt.
6. Besprechungen und Dokumentation
6.1 Bei mündlichen Absprachen, Briefings oder Besprechungen (telefonisch, Videokonferenz oder persönlich) wird in der Regel festgelegt, wer ein Besprechungsprotokoll erstellt. Das Protokoll soll die wichtigsten Ergebnisse, Aufgaben und Entscheidungen festhalten.
6.2 Das Protokoll ist der jeweils anderen Partei zeitnah zu übermitteln. Der Empfänger soll das Protokoll zeitnah in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen oder eventuellen Widerspruch gegen dessen Inhalt erheben. Einvernehmlich bestätigte Protokolle gelten als verbindliche Dokumentation der besprochenen Punkte.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus. codeblick wird alle Mitarbeiter und ggf. eingeschaltete Dritte in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichten.
7.2 Insbesondere verpflichtet sich codeblick, während der Laufzeit des Projekts Stillschweigen über die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu bewahren. Eine Veröffentlichung oder externe Kommunikation darüber, dass der Kunde von codeblick betreut wird, erfolgt während des Projekts nur nach Rücksprache mit dem Kunden.
7.3 Die Verpflichtungen aus 7.1 und 7.2 entfallen, soweit die betreffenden Informationen öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, oder soweit eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
8. Beauftragung Dritter
8.1 codeblick ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen. Die Beauftragung kann im Namen von codeblick erfolgen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich, sofern die Einschaltung der Dritten die Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt. codeblick stellt sicher, dass beauftragte Dritte vergleichbare Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten (siehe §7).
8.2 Soll codeblick im Namen und auf Rechnung des Kunden Leistungen Dritter beauftragen (z. B. Druckereien, externe Dienstleister), so wird codeblick den Kunden hierüber informieren. Eine solche Beauftragung Dritter im Namen des Kunden erfolgt nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Kunden. In diesem Fall tritt codeblick lediglich als Vermittler auf, und Verträge über jene Drittleistungen kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.3 Kosten externer Dienstleister oder Zulieferer, die im Rahmen des Projekts anfallen (z. B. für Lizenzen, Stock-Material, Fremdsoftware, Schriften, Übersetzungen, Fotografie, Druckleistungen etc.), werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis zzgl. Handling-Pauschale weiterberechnet, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. Die Handling-Pauschale beträgt, falls nicht abweichend vereinbart, 10% des Nettobetrags der Fremdkosten. codeblick wird dem Kunden auf Verlangen Originalbelege für Fremdkosten vorlegen.
9. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
9.1 Die Vergütung für Leistungen von codeblick wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot individuell vereinbart. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Fehlt eine ausdrückliche Preisangabe, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Vergütungssätze von codeblick.
9.2 Fälligkeit: Soweit nicht abweichend geregelt, ist die Vergütung wie folgt fällig: Bei Projektverträgen (Werkleistungen) ist die Zahlung grundsätzlich nach Abnahme der gesamten Leistung fällig. codeblick kann jedoch bei größeren Projekten oder länger andauernden Aufträgen Teilzahlungen bzw. Abschlagsrechnungen verlangen. In der Regel kann codeblick bei Projektbeginn eine angemessene Vorauszahlung und bei Zwischenergebnissen Teilrechnungen stellen. Bei laufenden Leistungen (z. B. im Rahmen von Retainer-, Wartungs- oder Serviceverträgen) wird die Vergütung monatlich nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt , sofern nicht im Vertrag abweichend festgelegt.
9.3 Nach Aufwand abgerechnete Leistungen: Wenn die Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart ist (z. B. bei Beratungsleistungen, agile Entwicklung oder Retainer), führt codeblick einen Stundennachweis. Der angefallene Zeitaufwand wird mindestens monatlich in einem digitalen Stundenbericht festgehalten; der Kunde kann auf Wunsch Einblick in diesen Nachweis nehmen. Abrechnungsbasis sind die vereinbarten Stundensätze bzw. Tagessätze.
9.4 Neben- und Reisekosten: Notwendige Reisekosten und Spesen werden – soweit nicht im Angebot inkludiert – gesondert berechnet. Reisen des codeblick-Personals zum Kunden oder zu einem vom Kunden bestimmten Einsatzort sind vom Kunden zu vergüten. Dabei gelten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Maßstäbe:
Bahnfahrten: 1. Klasse (gegen Nachweis der Kosten).
Flugreisen: Economy-Class (gegen Nachweis).
Kilometerpauschale: nach den jeweils geltenden steuerlichen Richtwerten pro km bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs.
Übernachtungskosten: Hotel bis max. 100 € pro Nacht (gegen Nachweis).
Fahrzeit: Für erforderliche Reisezeiten kann codeblick 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnen  (Basis ist der Firmensitz von codeblick in Augsburg).
9.5 Zahlungsfrist und Verzug: Soweit keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist codeblick berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt codeblick vorbehalten.
9.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte: Der Kunde kann gegen Forderungen von codeblick nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten.
9.7 Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug oder treten nach Vertragsschluss Umstände ein, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind (z. B. Beantragung eines Insolvenzverfahrens), ist codeblick berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Kunde kann einen Projektvertrag (Werkvertrag) vor Fertigstellung des Werkes jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Vollendung, kann codeblick dennoch die vereinbarte Vergütung verlangen; codeblick muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Es wird vermutet, dass codeblick danach Anspruch auf mindestens 10% der Vergütung des noch nicht erbrachten Leistungsteils hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen höher sind. Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden (z. B. bei schwerwiegenden Mängeln nach § 648a BGB) bleiben unberührt.
11. Abnahme von Leistungen
11.1 Soweit codeblick werkvertragliche Leistungen für den Kunden erbringt (insbesondere die Erstellung von Webseiten, Software, Designs, Grafiken etc.), ist der Kunde zur Abnahme der jeweils vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Codeblick wird dem Kunden nach Fertigstellung der vereinbarten (Teil-)Leistungen diese zur Abnahme bereitstellen und den Kunden zur Abgabe der Abnahmeerklärung auffordern.
11.2 Der Kunde hat die gelieferten Ergebnisse unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung und Übergabe zu prüfen. Etwaige Mängel oder Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen sind codeblick unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf dieser Frist, in Textform anzuzeigen unter konkreter Beschreibung der Beanstandungen . Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als abgenommen. Codeblick wird den Kunden bei Übergabe hierauf besonders hinweisen.
11.3 Zeigt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine erheblichen Mängel an und/oder erklärt er nicht die Abnahme, so gilt die Leistung mit Fristablauf als stillschweigend abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ebenso gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie vor der förmlichen Abnahme produktiv nutzt (z. B. Aufschalten einer Website, Verwendung der Arbeitsergebnisse im Geschäftsbetrieb) oder Dritten zur Nutzung überlässt.
11.4 Der Kunde darf die Abnahme bei lediglich unerheblichen Mängeln nicht verweigern. Solche Mängel wird codeblick im Rahmen der Gewährleistung unentgeltlich beseitigen, ohne dass dadurch die Abnahme oder Zahlung verzögert werden darf. Erklärt der Kunde die Abnahme unter Vorbehalt, so hat er die Gründe und konkreten Mängel schriftlich anzugeben.
11.5 Auf Verlangen von codeblick sind Teilabnahmen für abgeschlossene Teilleistungen oder in sich funktionsfähige Leistungsteile durchzuführen. Eine Teilabnahme steht einer Schlussabnahme in ihren Wirkungen (Beginn der Gewährleistungsfrist, Fälligkeit der entsprechenden Vergütung etc.) gleich.
11.6 Für Dienstleistungen, bei denen ihrer Natur nach keine Abnahme erfolgen kann (z. B. reine Beratungsleistungen ohne konkret fassbares Werk), finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. Solche Leistungen gelten mit Erbringung als vertragsgemäß erfüllt.
12. Eigentumsvorbehalt und Rechtevorbehalt
12.1 Eigentumsvorbehalt: Gelieferte körperliche Gegenstände (z. B. Datenträger, Dokumentationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vergütungspflichtigen Leistungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von codeblick.
12.2 Rechtevorbehalt: Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsansprüche von codeblick stehen alle eingeräumten Nutzungsrechte unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung. Codeblick räumt dem Kunden an Arbeitsergebnissen vor vollständiger Zahlung lediglich ein widerrufliches, vorläufiges Nutzungsrecht ein. Codeblick kann dieses vorläufige Nutzungsrecht widerrufen, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder sonst in erheblicher Weise vertragspflichtwidrig handelt. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde jede weitere Nutzung der betreffenden Leistungen zu unterlassen.
12.3 Veräußert der Kunde eine von codeblick gelieferte Ware oder ein Arbeitsergebnis, auf dem noch Eigentums- oder Rechtevorbehalt liegt, im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter (nur zulässig, solange kein Zahlungsverzug vorliegt), so tritt er bereits jetzt die daraus gegen den Dritten entstehende Forderung in Höhe des Rechnungswerts der codeblick-Leistung an codeblick ab. Codeblick nimmt diese Forderungsabtretung hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung gegen den Dritten einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber codeblick nachkommt. Andernfalls darf codeblick die Forderung selbst einziehen.
12.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden oder einer sonstigen schweren Vertragsverletzung durch den Kunden (z. B. Antrag auf Insolvenz) ist codeblick berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Ware herauszuverlangen bzw. die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu widerrufen. Gesetzliche Rechte von codeblick, insbesondere das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
13. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
13.1 Einräumung von Rechten: codeblick überträgt dem Kunden an allen im Rahmen des jeweiligen Projekts geschaffenen Arbeitsergebnissen (z. B. Grafiken, Design-Dateien, Quellcode, Dokumentationen etc.), nach erfolgter Abnahme und vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung, die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von codeblick erstellten Werken. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, die Ergebnisse für seine Geschäftszwecke in dem bei Vertragsabschluss vorausgesetzten Umfang zu verwenden.
13.2 Beschränkung bei Nichtzahlung: Bis zur vollständigen Zahlung steht die Rechteeinräumung unter Vorbehalt gemäß §12.2. Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur im Umfang des vorläufig eingeräumten Nutzungsrechts verwenden; weitergehende Verwertungen (insbesondere Weiterlizenzierung oder Veräußerung) sind untersagt.
13.3 Urhebervermerke und Schutzvermerke (z. B. Copyright-Hinweise in Quellcode oder auf Websites) dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden, sofern sie nicht die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen.
13.4 Soweit codeblick dem Kunden Open-Source-Software oder Software Dritter im Zuge der Leistungserbringung bereitstellt oder integriert, richten sich die Nutzungsrechte des Kunden nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Codeblick wird den Kunden auf entsprechende Lizenzbedingungen hinweisen und diese – soweit erforderlich – zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbestimmungen Dritter einzuhalten.
13.5 Referenzen und Kennzeichnung: codeblick behält sich vor, auf von ihr erstellten Websites oder sonstigen Designs des Kunden am unteren Rand oder an geeigneter Stelle einen dezenten Hinweis auf codeblick als Urheber anzubringen (z. B. “Design by codeblick”) inklusive eines Hyperlinks auf die Website von codeblick. Diese Kennzeichnung wird optisch so gestaltet, dass sie das Gesamtbild des Werks nicht störend beeinträchtigt.
13.6 codeblick ist weiter berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu nennen und die für den Kunden erbrachten Leistungen in werblichen Materialien und auf der eigenen Website von codeblick als Projekt-Referenz darzustellen. Dies umfasst eine kurze Beschreibung des Projekts und ggf. die Wiedergabe von öffentlich abrufbaren Ergebnissen (z. B. Screenshot der Website) zu Demonstrationszwecken. Sollte der Kunde hiermit in Einzelfällen nicht einverstanden sein (z. B. aufgrund von Geheimhaltungsinteressen), wird er codeblick einen entsprechenden Hinweis geben und codeblick wird die Referenznennung unterlassen oder entfernen.
14. Gewährleistung
14.1 Sach- und Rechtsmängel: Für etwaige Mängel der von codeblick erbrachten Werkleistungen haftet codeblick nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Keine Gewährleistungspflichten bestehen bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Nutzung.
14.2 Nacherfüllung: Der Kunde hat auftretende Mängel gegenüber codeblick unverzüglich anzuzeigen und möglichst detailliert zu beschreiben. Codeblick steht zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach Wahl von codeblick) innerhalb angemessener Frist zu. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von codeblick verweigert wird, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte wie Minderung oder Rücktritt zu. § 640 BGB (wirkungsloser Abnahmeverweigerung bei unwesentlichen Mängeln) bleibt unberührt.
14.3 Gewährleistungsausschlüsse: Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die nicht von codeblick zu vertreten sind, insbesondere Mängel, die durch Fremdverschulden entstehen. Dies betrifft etwa die Funktion von vom Kunden bereitgestellter oder von Dritten entwickelter Software, Serverausfälle bei vom Kunden beauftragten Hosting-Providern, Kompatibilitätsprobleme aufgrund der IT-Infrastruktur des Kunden oder Änderungen, die der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von codeblick an den Arbeitsergebnissen vornehmen. Für solche Umstände übernimmt codeblick keine Haftung.
14.4 Pflege- und Wartungsleistungen: Soweit der Vertrag Dienstleistungen wie Beratung, Schulung oder Wartung zum Gegenstand hat (kein Werkvertrag), schuldet codeblick keinen bestimmten Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen. In diesen Fällen finden die werkvertraglichen Gewährleistungsregelungen keine Anwendung. Etwaige Mängelhaftung beschränkt sich hier auf die Verletzung solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist.
14.5 Rechtsmängel: Sofern Dritte aufgrund von Schutzrechten (z. B. Urheber- oder Markenrechten) Ansprüche gegen den Kunden wegen der von codeblick erbrachten, vertragsgemäß genutzten Leistungen geltend machen, wird der Kunde codeblick unverzüglich informieren. Codeblick wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder die entsprechenden Rechte Dritter einholen, die Leistungen so abändern, dass keine Rechte mehr verletzt werden, oder den Kunden schadlos halten. Voraussetzung ist, dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich von codeblick zu vertreten ist und nicht auf einer unautorisierten Änderung oder Nutzung der Leistung durch den Kunden beruht.
15. Haftung
15.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von codeblick auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von codeblick. codeblick haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. codeblick haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. codeblick haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei den codeblick zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
15.3 codeblick steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
15.4 Nicht zu den Aufgaben von codeblick gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. codeblick wird aber den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen. Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung, so haftet codeblick nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit codeblick von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
16. Verjährung
16.1 Verkürzte Verjährung für Mängelansprüche: Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Handelt es sich bei dem Werk um ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen dafür besteht, bleiben die gesetzlichen Fristen unberührt. Gleiches gilt, soweit codeblick den Mangel arglistig verschwiegen hat.
16.2 Allgemeine Verjährungsfrist: Alle übrigen vertraglichen oder deliktischen Ansprüche des Kunden verjähren in drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes – insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
16.3 Die Regelungen in §16.1 und §16.2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17. Datenschutz
17.1 codeblick beachtet die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Personenbezogene Daten des Kunden, die codeblick im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt werden, werden von codeblick ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Abwicklung verarbeitet und genutzt. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website von codeblick zu entnehmen.
17.2 Sofern codeblick im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Kunden erhält, werden die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen. Codeblick wird personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten.
17.3 Codeblick ist berechtigt, Kontaktinformationen des Kunden (Name/Firma, Anschrift, Logo) im erforderlichen Umfang für Referenzzwecke zu verarbeiten (siehe §13.6). Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z. B. Anmeldung einer Domain im Auftrag des Kunden) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt bei Kunden aus dem Ausland nur insoweit, als nicht zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Heimatstaates des Kunden entgegenstehen (wobei Verträge mit Verbrauchern von vornherein ausgeschlossen sind, siehe §1.2).
18.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen von codeblick ist der Sitz von codeblick in Augsburg. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Codeblick ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
18.3 Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden sollen in deutscher Sprache erfolgen. Sofern diese AGB in eine andere Sprache übersetzt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
18.4 Änderungen und Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des individuellen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
18.6 Vorrang individueller Abreden: Individualvertragliche Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
18.7 Mitteilung von AGB-Änderungen: Codeblick ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Codeblick wird den Kunden in der Mitteilung hierauf besonders hinweisen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs behalten die bisherigen AGB für den betreffenden Kunden ihre Gültigkeit; codeblick kann dann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen für codeblick nicht zumutbar ist.
Stand: Februar 2025.
codeblick GmbH, Pröllstrasse 11, 86157 Augsburg