STAND: 14. FEBRUAR 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Das Unternehmen codeblick GmbH, Pröllstrasse 11, 86157 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer

Ibrahim Argun Tel.: +49 821 / 56734290 E-Mail: office@codeblick.de USt-Id: DE 330916865 (im Folgenden "codeblick")

hat sich auf die Gestaltung von Webseiten, Onlineshops, Landingpages, Logos, Visitenkarten und Briefpapier (Corporate Design) spezialisiert, wobei der Schwerpunkt im digitalen Bereich und Onlinebereich liegt. Daneben entwickelt codeblick insbesondere auch Webseiten, Onlineshops, Landingpages, Web-Applikationnen und Modul-Lösungen, deren Umsetzung mittels etablierter Software/Applikationen oder Individualprogrammierung erfolgt.

1. Geltungsbereich

1.1 Für Verträge von codeblick mit deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob codeblick diesen ausdrücklich widerspricht.

1.2 Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

1.3 Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.

2. Vertragschluss

2.1 Für jedes gewünschte Projekt des Kunden wird ein schriftlicher Projektvertrag geschlossen, in dem die jeweils geschuldeten Leistungen von codeblick und des Kunden umfassend geregelt werden. Es wird klargestellt, dass etwaige Vereinbarungen und/oder Zusagen, die der Kunden mit einem Dritten getroffen hat, nicht Bestandteil des jeweiligen Projektvertrages werden, sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart worden ist.

2.2 Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

2.3 Nach unverbindlicher Anfrage durch den Kunden erstellt codeblick dem Kunden ein verbindliches Angebot, welches dieser durch entsprechende Erklärung in Textform annehmen kann.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Leistungsgegenstand sind stets nur die im jeweiligen Projektauftrag konkret benannten Leistungen. Grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil sind das Hosting und die Serververwaltung sowie E-Mail-Konten und deren Konfiguration.

3.2 Webentwicklung & E-Commerce Sofern der Kunde codeblick mit der Installation von Upgrades und/oder Installation, Modifizierung oder Programmierung von Erweiterungen (sog. Extensions oder Plugins) sowie SLA (Service-Level-Agreements) beauftragt, so erfolgt dies – sofern nichts anderes vereinbart ist - aufgrund gesonderten Vertrages und außerhalb des jeweiligen Projektvertrages. Sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde, ist es Aufgabe des Kunden ein für das jeweilige Projekt erforderliches Pflichtenheft zu erstellen und codeblick zu überlassen.

3.3 (Screen-)Design Die von codeblick im Rahmen seiner Designleistungen geschuldeten Varianten und Änderungsrunden werden in dem jeweiligen Projektauftrag festgelegt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Sofern für die Leistungserbringung durch codeblick Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen bzw. zu liefern, dass codeblick seine Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.

4.2. Sofern codeblick durch die nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung oder Freigabe Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.

4.3 Der Kunde ist zur Sicherung seiner eigenen Daten sowie der von codeblick für ihn erstellten Arbeitsergebnisse verpflichtet.

4.4 Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass von ihm übergebendes Material zur Realisierung der Marketingmaßnahme frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt codeblick insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

5. Änderungsverfahren (Change Requests)

Bei den sog. Änderungsverfahren handelt es sich um Aufwände, welche grundsätzlich kostenpflichtig sind und für die es eine gesonderte Beauftragung durch den Kunden bedarf.

Es läuft nach folgendem Schema ab:

  • E-Mail an support@codeblick.de

  • Einsehen und beurteilen der Anfrage/des Problems

  • Aufwandsschätzung mit Angebot bzgl. Auftragserteilung / AB

  • Terminierung und Abstimmung

  • Umsetzung

  • Zurück an Kunden mit Bitte um QA (Qualitätsprüfung) und Freigabe

  • Anfrage/Problem wird geschlossen und gilt als gelöst

6. Besprechungsprotokolle

Sofern Briefings und Besprechungen zwischen codeblick und dem Kunden telefonisch oder in sonstiger Weise mündlich erfolgen, wird zu Beginn des Briefings bzw. der Besprechung bestimmt, wer ein Besprechungsprotokoll zu erstellen hat. Dieses ist dem jeweils anderen unverzüglich zu übermitteln und von diesem in Textform zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit

7.1 Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.

7.2 Des Weiteren behält codeblick während des jeweiligen Projektvertrages Stillschweigen über das Bestehen der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden.

8. Auftragsvergabe an Dritte

8.1 codeblick ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Projektvertrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Verschwiegenheit gilt § 7.

8.2 Abweichend von 8.1. bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden.

9. Vergütung, Fälligkeit und Verzug

9.1 Die in dem einzelnen Projektauftrag vereinbarte Vergütung ist je nach individueller Vereinbarung im Projektvertrag entweder nach Beendigung des jeweiligen Projekts oder monatlich jeweils nach entsprechender Rechnungsstellung durch codeblick zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist codeblick berechtigt einen Vorschuss zu verlangen und/oder Zwischenabrechnungen zu stellen.

9.2 Nach Aufwand abzurechnende Leistungen werden jeweils am Ende des Monats in einem sog. "digitalen Stundenbericht" mit dem benötigten Zeitaufwand festgehalten, in den der Kunde auf Wunsch Einsicht erhält.

9.3 Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten für Leistungen, die codeblick nicht an seinem Geschäftssitz erbringt, werden wie nachfolgend vereinbart gesondert in Rechnung gestellt:

Bundesbahn: 1. Klasse, jeweils gegen Vorlage entsprechender Belege Flugzeug: Economy Class (Touristenklasse), jeweils gegen Vorlage entsprechender Belege Kilometergeld: entsprechend den von den Finanzämtern festgelegten Richtlinien Übernachtungspauschale: Hotel bis max. 100 € pro Nacht, gegen Vorlage entsprechender Belege. Für Fahrtzeiten kann codeblick 50% des jeweils vereinbarten Stundensatzes berechnen. Grundlage für die Berechnung ist der Sitz von codeblick.

9.4 Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. codeblick behält sich vor einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

9.5 Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen jeweils die aktuell gültige Umsatzsteuer hinzukommt.

9.6 Beide Vertragsparteien können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen der einen Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und bei groben Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei zu.

10. Kündigung des Auftrages durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. In diesem Fall ist codeblick berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; codeblick muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach 10% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 codeblick behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Im Falle der Überlassung von Nutzungsrechten erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, d.h. d.h. dem Kunden wird bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zunächst nur ein vorläufiges Nutzungsrecht eingeräumt, welches erlischt, wenn diese ausbleibt.

11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Käufers das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird, ist codeblick berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, bzw. die Einräumung des Nutzungsrechts zu widerrufen.

11.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt codeblick bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. codeblick nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. codenblick behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

11.4 codeblick verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von codeblick die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt codeblick.

12. Abnahme

Nach Fertigstellung der im jeweiligen Projektvertrag vereinbarten (Teil-)Leistung wird codeblick den Kunden entsprechend informieren und die Leistung übergeben. Der Kunde hat sodann innerhalb eines Zeitraums von 14 Werktagen ab Mitteilung und Übergabe die erbrachte Leistung zu testen und codeblick über etwaige Mängel bzw. Fehler und/oder Funktionsstörungen in Textform zu unterrichten bzw. die Leistung als vertragsgemäß anzunehmen.

13. Übertragung von Nutzungsrechten (Rechteeinräumung)

Dem Kunden wird - sofern im Projekteinzelvertrag nichts anderes vereinbart ist - hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von codeblick das nicht ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.

14. Gewährleistung

14.1 Sofern die Leistung von codeblick mangelhaft ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, sofern diese nicht aufgrund nachfolgender Bestimmungen eingeschränkt sind.

14.2 Mängel, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Pflegeleistungen führen, berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.

14.3 Für Schadensersatz gilt § 15.

15. Haftung

15.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von codeblick auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von codeblick. codeblick haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. codeblick haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. codeblick haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei den codeblick zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

15.3 codeblick steht der Einwand des Mitverschuldens offen.

15.4 Nicht zu den Aufgaben von codeblick gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. codeblick wird aber den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen. Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung, so haftet codeblick nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit codeblick von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

16. Verjährung

16.1 Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln (§§ 14, 15) verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis des Kunden. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen die Software herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16.2 Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3, Abs. 4 BGB).

16.3 Bei Vorsatz oder Arglist gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

17. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

17.1 codeblick verpflichtet sich, sämtlichen, für den Kunden hergestellten Arbeitsergebnissse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat codeblick das Recht, diese zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.

17.2 Die Aufbewahrungspflicht nach 17.1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann codeblick sofort vernichten.

17.3 Eine Archivierung von digitalen Daten durch codeblick findet nur statt, sofern dies im Projektvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrages herausgegeben.

17.4 Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers dergestalt zu erfolgen, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst bearbeiten und aktualisieren zu können.

18. Gerichtsstand 18.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

18.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

18.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

Rechtstexte und juristisch beraten durch:

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Konrad-Adenauer-Allee 55 86150 Augsburg www.kanzlei.biz

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